Erneuerbare Energien

Eine Photovoltaikanlage ist eine immer beliebtere Quelle für erneuerbare Energien und seit 2022 sogar gesetzlich verpflichtend bei Neubauten*. 

Um die Qualität und Effizienz des Gesamtsystems zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass jede Komponente - von den Solarmodulen selbst bis hin zu den Wechselrichtern und Montagekonstruktionen - von einem vertrauenswürdigen und gut etablierten Lieferanten stammt. Über unsere Partner sind wir hier gut vernetzt und auch bei schlechter Angebotslage in der Regel lieferfähig.

PV-Module, Wechselrichter und Speicher können Sie bei uns direkt anfragen, für die Installation können wir Ihnen einen unserer Partnerbetriebe empfehlen.

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+49 160 80 79 252

*In Baden-Württemberg wird bereits in 2022 die Solardachpflicht für Neubauten eingeführt – ab 1. Januar für gewerbliche Bauten und größere Parkplätze, ab 1. Mai für Wohn-Neubauten. Ab 2023 kommt die Solarpflicht bei grundlegender Dachsanierung hinzu. Für Bayern sieht der aktuelle Entwurf für die Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohngebäude vor. Die Solardachpflicht gilt dann ab März 2023 für Gewerbe- und Industriebauten mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern und ab Juli 2023 für alle sonstigen Nicht-Wohngebäude. Ab 01.01.2025 wird die Solardachpflicht für neue Wohngebäude sowie Sanierungen bzw. vollständige Erneuerungen der Dachhaut eines Gebäudes eingeführt.